© Ingenieurbüro Michael 2022
Ingenieurbüro Michael

Unsere Dienstleistungen

Gutachten, Bewertungen und Prüfungen

Personenkraftwagen Oldtimer Exoten Motorräder Nutzfahrzeuge Baumaschinen

Schadengutachten

Im Haftpflicht-Schadenfall hat der Geschädigte das uneingeschränkte Recht, einen Sachverständigen seines Vertrauens mit der Schadenfeststellung zu beauftragen. Lediglich bei einem offensichtlichen Bagatellschaden besteht keine Verpflichtung des gegnerischen Haftpflichtversicherers, die Kosten des Sachverständigen zu tragen (Schadenminderungspflicht). Auf das Vorliegen eines Bagatellschadens weisen unsere Sachverständigen die Geschädigten vor der Auftragsannahme hin. Unsere Sachverständigen gewährleisten eine qualifizierte Erstellung der Schadengutachten gemäß den Richtlinien der IHK und des Bundesverbandes der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen (BVSK). Bei einem selbst verschuldeten Unfall hat der Kaskoversicherer das Recht, einen Sachverständigen mit der Schadenfeststellung zu beauftragen. Der Versicherungsnehmer muss hier das Weisungsrecht gemäß §7 AKB beachten. Bezweifelt der Versicherungsnehmer jedoch die Höhe des durch die Versicherung festgestellten Schadens, hat er die Möglichkeit, mit Hilfe der Schadenfeststellung eines eigenen Sachverständigen das Sachverständigenverfahren gemäß §14 AKB einzuleiten um seine Ansprüche geltend zu machen. Die Reparaturkosten-Kalkulationen in unseren Gutachten werden unter Verwendung des anerkannten DAT-Kalkulationssystems erstellt. Somit ist sichergestellt, dass alle ausgewiesenen Ersatzteilpreise und Arbeitszeiten den Herstellerangaben entsprechen und eine zügige Schadenregulierung erfolgen kann.

Wertgutachten und Fahrzeugbewertungen

Wertgutachten und Bewertungen dienen der Ermittlung des Fahrzeugwertes unter Berücksichtigung aller, den Wert beeinflussenden Faktoren wie Erhaltungs- und Pflegezustand, Laufleistung, Ausstattung, Besitzverhältnisse und regionaler Marktlage zum Bewertungszeitpunkt. Unsere 30-jährige Markterfahrung in den Bereichen Oldtimer-Restaurierung, Fahrzeugumbauten sowie Nutzfahrzeug- und Baumaschinenbewertung ist für unsere Kunden und Auftraggeber dabei von unschätzbarem Wert. Verwendung der Bewertungen: 1. Zur Vorlage beim Versicherer zwecks Möglichkeit der Fahrzeugeinstufung (Sonderfahrzeuge, Fahrzeugumbauten oder Klassikfahrzeuge) 2. Zur Vorlage beim Finanzamt wegen Wertnachweis oder möglicher Finanzierung 3. Als allgemeiner Wertnachweis des Fahrzeuges für den Halter (z.Bsp. Oldtimer, PKW- Umbauten, Krad-Umbauten) 4. Als Nachweis des Restwertes für Leasingrückläufer am Ende der Vertragslaufzeit

Sicherheitstechnische Prüfungen

Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) sowie den geltenden Vorschriften und Regeln der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) sind alle hierfür vorgeschriebenen Fahrzeuge, Maschinen und Geräte einer regelmäßigen sicherheitstechnischen Überprüfung zu unterziehen. Als Sachverständige/Sachkundige führen wir unter anderem folgende sicherheitstechnische Prüfungen durch: 1. Krane und Ladegeräte gem. DGUV V52 2. Gabelstapler und Flurförderzeuge gem. DGUV V68 3. Hebebühnen gem. DGUV R100-500 4. Winden, Hub- und Zuggeräte gem. DGUV V54 5. Kraftbetätigte Tore und Türen gem. DGUV G308-006 6. Leitern und Tritte gem. DGUV I208-016

Beratungen und Seminare

Im Zusammenhang mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Gutachtenerstellung und Fahrzeugbewertung bieten wir Beratungen zu technischen und zulassungsrechtlichen Fragen an. Hierzu haben wir unter anderem das Label Tuningszenegutachter und das Projektfahrzeug The Rocc geschaffen, mit welchem wir auf den verschiedensten Messeveranstaltungen deutschlandweit unterwegs sind. Den umwelt- und klimarelevanten Verkehrsanforderungen unserer Zeit entsprechend, befassen wir uns seit mehreren Jahren auch mit den technologischen Entwicklungen alternativer Antriebssysteme. Intensive Schulungsmaßnahmen versetzen uns in die Lage, vor allem auf dem Gebiet der Elektromobilität Beratungen mit weitreichenden Informationen für Interessierte durchzuführen.

Schaden-Direktruf: (0173) 62 64 797

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Prüfungen

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Schadengutachten

Im Haftpflicht-Schadenfall hat der Geschädigte das uneingeschränkte Recht, einen Sachverständigen seines Vertrauens mit der Schadenfeststellung zu beauftragen. Lediglich bei einem offensichtlichen Bagatellschaden besteht keine Verpflichtung des gegnerischen Haftpflichtversicherers, die Kosten des Sachverständigen zu tragen (Schadenminderungspflicht). Auf das Vorliegen eines Bagatellschadens weisen unsere Sachverständigen die Geschädigten vor der Auftragsannahme hin. Unsere Sachverständigen gewährleisten eine qualifizierte Erstellung der Schadengutachten gemäß den Richtlinien der IHK und des Bundesverbandes der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen (BVSK). Bei einem selbst verschuldeten Unfall hat der Kaskoversicherer das Recht, einen Sachverständigen mit der Schadenfeststellung zu beauftragen. Der Versicherungsnehmer muss hier das Weisungsrecht gemäß §7 AKB beachten. Bezweifelt der Versicherungsnehmer jedoch die Höhe des durch die Versicherung festgestellten Schadens, hat er die Möglichkeit, mit Hilfe der Schadenfeststellung eines eigenen Sachverständigen das Sachverständigenverfahren gemäß §14 AKB einzuleiten um seine Ansprüche geltend zu machen. Die Reparaturkosten-Kalkulationen in unseren Gutachten werden unter Verwendung des anerkannten DAT-Kalkulationssystems erstellt. Somit ist sichergestellt, dass alle ausgewiesenen Ersatzteilpreise und Arbeitszeiten den Herstellerangaben entsprechen und eine zügige Schadenregulierung erfolgen kann.

Wertgutachten und Fahrzeugbewertungen

Wertgutachten und Bewertungen dienen der Ermittlung des Fahrzeugwertes unter Berücksichtigung aller, den Wert beeinflussenden Faktoren wie Erhaltungs- und Pflegezustand, Laufleistung, Ausstattung, Besitzverhältnisse und regionaler Marktlage zum Bewertungszeitpunkt. Unsere 30-jährige Markterfahrung in den Bereichen Oldtimer-Restaurierung, Fahrzeugumbauten sowie Nutzfahrzeug- und Baumaschinenbewertung ist für unsere Kunden und Auftraggeber dabei von unschätzbarem Wert. Verwendung der Bewertungen: 1. Zur Vorlage beim Versicherer zwecks Möglichkeit der Fahrzeugeinstufung (Sonderfahrzeuge, Fahrzeugumbauten oder Klassikfahrzeuge) 2. Zur Vorlage beim Finanzamt wegen Wertnachweis oder möglicher Finanzierung 3. Als allgemeiner Wertnachweis des Fahrzeuges für den Halter (z.Bsp. Oldtimer, PKW-Umbauten, Krad-Umbauten) 4. Als Nachweis des Restwertes für Leasingrückläufer am Ende der Vertragslaufzeit

Sicherheitstechnische Prüfungen

Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) sowie den geltenden Vorschriften und Regeln der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) sind alle hierfür vorgeschriebenen Fahrzeuge, Maschinen und Geräte einer regelmäßigen sicherheitstechnischen Überprüfung zu unterziehen. Als Sachverständige/Sachkundige führen wir unter anderem folgende sicherheitstechnische Prüfungen durch: 1. Krane und Ladegeräte gem. DGUV V52 2. Gabelstapler und Flurförderzeuge gem. DGUV V68 3. Hebebühnen gem. DGUV R100-500 4. Winden, Hub- und Zuggeräte gem. DGUV V54 5. Kraftbetätigte Tore und Türen gem. DGUV G308- 006 6. Leitern und Tritte gem. DGUV I208-016

Beratungen und Seminare

Im Zusammenhang mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Gutachtenerstellung und Fahrzeugbewertung bieten wir Beratungen zu technischen und zulassungsrechtlichen Fragen an. Hierzu haben wir unter anderem das Label Tuningszenegutachter und das Projektfahrzeug The Rocc geschaffen, mit welchem wir auf den verschiedensten Messeveranstaltungen deutschlandweit unterwegs sind. Den umwelt- und klimarelevanten Verkehrsanforderungen unserer Zeit entsprechend, befassen wir uns seit mehreren Jahren auch mit den technologischen Entwicklungen alternativer Antriebssysteme. Intensive Schulungsmaßnahmen versetzen uns in die Lage, vor allem auf dem Gebiet der Elektromobilität Beratungen mit weitreichenden Informationen für Interessierte durchzuführen.